ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KDT AG

1. Geltungsbereich.

Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten vorbehältlich einer künftigen Änderung für jede Rechtsbeziehung zwischen KDT AG (nachstehend «KDT» genannt) und deren Abnehmern. Weitergehende Verpflichtungen übernimmt KDT einzig durch ausdrückliche, schriftliche und stets auf den Einzelfall beschränkte Anerkennung.

Zu den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen im Widerspruch stehende Bedingungen des Abnehmers gelten nur, wenn sich KDT damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.

2. Vertragsschluss und -änderung.

KDT offeriert ausschliesslich freibleibend. Jeder Auftrag bedarf zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung oder Rechnungsstellung durch KDT. Jede Ergänzung oder Änderung des Auftrages ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch KDT gültig.

3. Preise

Die bestätigten oder fakturierten Preise binden KDT nur in Bezug auf die bestätigten oder fakturierten Leistungen. KDT behält sich daher die Verrechnung höherer Preise für allfällige Mehr- oder Mindermengen oder für Nachbestellungen vor. Alle bestätigten Preise basieren auf den am Tag der Bestätigung der KDT bekannten Markt- und/oder Währungsverhältnissen. KDT behält sich entsprechende Preiserhöhungen infolge einer Verschlechterung der Markt- und/oder Währungsverhältnisse bis zum Zeitpunkt der Auslieferung vor. Die bestätigten oder fakturierten Preise verstehen sich ab Werk. MWST, Fracht, Porto, Verpackung und Versicherung sind nicht in den Preisen inbegriffen und werden gesondert verrechnet Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

Die Festlegung eines Mindestfakturabetrages, die Verrechnung eines Auftragskostenanteils und die Aufhebung von Rabatten bei Kleinfakturen bleiben vorbehalten. Der Mindestauftragswert beträgt pro Bestellung CHF 50.–, ausgenommen ist der E-Shop von KDT. Der Kunde erhält grundsätzlich eine elektronische Rechnung (E-Mail, EDI, usw.). Auf Kundenwunsch können Fakturen auch per Briefpost versendet werden. Für jede einzelne physische Faktura wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.- erhoben und der Rechnung belastet. Die Rechnungen sind netto innert 30 Tagen ab Fakturadatum zu bezahlen. Ist der Rechnungsbetrag nicht am letzten Tag der Zahlungsfrist bei KDT eingegangen, tritt der Zahlungsverzug automatisch und ohne Inverzugsetzung ein. Danach ist KDT berechtigt, einen Verzugszins von 7% zuzüglich Spesen in Rechnung zu stellen..

4. Lieferfristen

KDT ist bestrebt, den terminlichen Wünschen ihrer Abnehmer soweit wie möglich entgegenzukommen, kann jedoch die Lieferfristen nicht garantieren; entsprechende Angaben sind unverbindlich. Vertragsrücktritt, Inverzugsetzung oder Schadenersatzansprüche wegen Verzögerungen sind daher für die Abnehmer ausgeschlossen.

5. Lieferverpflichtung / Höhere Gewalt

KDT ist berechtigt, Aufträge im entsprechenden Umfang entschädigungslos ganz oder teilweise zu annullieren, wenn höhere Gewalt (sei es bei KDT, bei deren Lieferanten oder unterwegs) deren Erfüllung ganz oder teilweise verunmöglicht. Als höhere Gewalt gelten alle von KDT nicht beeinflussbaren Umstände, welche auf die Vertragserfüllung einwirken. Eine technisch bedingte Mehr- oder Minderlieferung von 10% der vereinbarten Menge behält sich KDT vor. Art. 3 ist anwendbar.

KDT ist in jedem Fall berechtigt, ihre Lieferverpflichtung durch Teillieferungen zu erfüllen. Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand, d.h. sobald die Ware das Werk verlässt, auf den Abnehmer über. Die Versicherung der Ware gegen Schäden und Verluste während des Transportes ist Sache des Abnehmers.

6. Gewährleistung und Haftung

Bei bestimmungsgemässem Gebrauch der Produkte der KDT gewährleistet KDT ausschliesslich die technischen Spezifikationen ihrer Produkte, wie sie aus den dem Abnehmer durch KDT zuletzt abgegebenen Datenblättern ersichtlich sind. Die Daten und Eigenschaften der Produkte sind aufgrund von Eigenversuchen und Praxiseinsätzen erstellt worden und dienen lediglich zu Informationszwecken. KDT empfiehlt, Eigenversuche mit Langzeitverhalten durchzuführen. Die Verantwortung für eventuelle Massnahmen und Folgeschäden trägt der Anwender. Entsprechende offene Mängel müssen KDT innerhalb von 14 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Für später angezeigte oder entdeckte offene Mängel steht KDT nicht ein. Versteckte Mängel sind KDT innerhalb von 7 Tagen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Für später angezeigte versteckte Mängel steht KDT nicht ein.

Nach Ablauf von 12 Monaten ab Empfang der Ware erlischt die Gewährleistung für alle Mängel in jedem Fall, insbesondere für versteckte Mängel, auch wenn solche Mängel erst später entdeckt werden.

Nach Eingang einer rechtzeitigen Mängelrüge behält sich KDT vor, den mitgeteilten Mangel bzw. Schaden durch eigene Mitarbeiter oder Experten ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Anerkennt KDT einen rechtzeitig gerügten, nach Abs. 1 dieses Artikels gewährleistungspflichtigen Mangel, so verpflichtet sie sich allein und ausschliesslich, den Mangel samt den dadurch verursachten Schäden nach ihrer Wahl durch Ersatzlieferung, Instandstellung oder Gutschrift, jeweils bis zum Fakturabetrag, zu beheben bzw. abzugelten. Ein weitergehender Regress auf KDT wird ausdrücklich wegbedungen.

7. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss

Jede über Art. 6 hinausgehende Gewährleistung und vertragliche oder ausservertragliche Haftung wird ausdrücklich wegbedungen. Damit wird insbesondere jede Gewährleistung oder Haftung abgelehnt für Mängel oder Schäden, die auf unsachgemässe Lagerung oder Behandlung, auf Überbeanspruchung oder ungeeignete Verwendung zurückzuführen sind, für Konstruktions-, Instruktions- und/oder Entwicklungsfehler, für jegliche Angaben, Äußerungen oder Stellungnahmen des Verkaufspersonals der KDT in Verkaufsgesprächen sowie für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die auf Fehler oder Mängel oder auf die Verwendung der Ware zurückzuführen sind.

Für gewährleistungspflichtige Mängel (Art. 6 Abs. 1) schliesst KDT jeden über eine Ersatzlieferung, Instandstellung oder Gutschrift bis zum Fakturabetrag hinausgehenden Anspruch aus, insbesondere Wandelung, Minderung oder Schadenersatz für direkten oder indirekten, mittelbaren oder unmittelbaren Folgeschaden. Eine Berufung auf Grundlagenirrtum wird ausgeschlossen. Werden die gewährleistungspflichtigen Mängel nicht innert der in Art. 6 Abs. 2 vereinbarten Rügefristen entdeckt und angezeigt, so gelten sie als genehmigt. Technische Änderungen und Massanpassungen sind möglich und werden in den technischen Unterlagen bis zur nächsten Auflage nicht nachgeführt. Haftung bei Fehlangaben kann nicht geltend gemacht werden.

8. Retouren

Die Rücklieferung falsch bestellter oder nicht mehr benötigter Ware wird nur dann von uns entgegengenommen und gutgeschrieben, wenn wir im Voraus schriftlich unsere ausdrückliche Bereitschaft zur Rücknahme erklären und eine Kopie dieser Rücknahmebestätigung in den Begleitpapieren der Sendung enthalten ist.

Andernfalls wird die Ware zu Lasten des Absenders retourniert. In diesem Fall berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr.

9. Werksgeschäfte / Sonderanfertigungen

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen finden auch auf Werksgeschäfte und Sonderanfertigungen uneingeschränkte Anwendung. Bei Werksgeschäften oder Sonderanfertigungen ist KDT berechtigt, Aufträge ohne vorherige Rücksprache mit dem Besteller ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen. Werkzeuge und Formen bleiben im Eigentum der KDT, auch wenn anteilige Kosten verrechnet werden. Die Bestätigung von Werksgeschäften und Sonderanfertigungen erfolgt immer auf der Basis des geschätzten Herstellaufwandes.

Ergeben sich in der Herstellung unvorhergesehene, aber mit vertretbarem Aufwand zu lösende Schwierigkeiten, so ist KDT berechtigt, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Können jedoch solche Schwierigkeiten nicht mit vertretbarem Aufwand seitens der KDT gelöst werden, so hat diese das Recht, vom Vertrag entschädigungslos und gegen volle Vergütung der geleisteten Arbeit und Auslagen zurückzutreten.

10. Schutzrechte

Marken, Zeichnungen, Know-how und Projekte bleiben im Eigentum der KDT. Es ist nicht gestattet, diese ohne vorgängige, ausdrückliche und schriftliche Genehmigung der KDT zu verwenden, zu reproduzieren oder an Dritte weiterzugeben.

11. Eigentumsvorbehalt

Die von KDT gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der KDT.

12. Sicherheits-, Schutzbestimmungen / bestimmungsgemässer Gebrauch

Die Einhaltung der jeweils anwendbaren Sicherheits- und Schutzvorschriften sowie die entsprechende Instruktion des Personals ist ausschliesslich Sache des Käufers..

13. Verbindlicher Originaltext

KDT verpflichtet sich ausschliesslich auf den deutschen Originaltext dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Die französische und englische Übersetzung ist unverbindlich, soweit sie vom deutschen Originaltext abweicht.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Unserer Community beitreten und in Verbindung bleiben

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dietikon. Es gilt schweizerisches Recht.